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BAO §§ 166, 167 Abs 2: Das Fehlen einer schriftlichen Treuhandvereinbarung und die jahrzehntelange Nichtentlohnung des behaupteten Treuhandverhältnisses lassen die Annahme des wirtschaftlichen Eigentums des angeblichen Treuhänders schlüssig erscheinen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 179 Heft 7 v. 1.4.1998

§ 166 BAO

§ 167 Abs 2 BAO

1. Die Beweiswürdigung unterliegt der vwg Kontrolle insofern, als es um die Beurteilung geht, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind, also den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen.

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