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BAO § 236: Die Existenzgefährdung als deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit iSd § 236 BAO muß durch die Einhebung der Abgabe verursacht oder entscheidend mitverursacht sein

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 181 Heft 7 v. 1.4.1998

§ 236 BAO

1. Die (persönliche und sachliche) Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles ist tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die AbgBeh die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum.

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