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BAO § 293b; EStG 1988 §§ 22, 37 Abs 1: Bescheidbehebung nach § 293b BAO nur bei qualifizierter Rechtswidrigkeit; kein allgemeiner Schutz des Vertrauens auf rechtsunrichtige Beurteilung nach „Treu und Glauben“

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 182 Heft 7 v. 1.4.1998

§ 293b BAO

§ 22 EStG 1988

§ 37 Abs 1 EStG 1988

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