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EStG 1988 § 6 Z 5, § 8 Abs 1, § 113 Abs 1: Bei einem Haus, das nur zu 20 %, somit in untergeordnetem Ausmaß, zu betrieblichen Zwecken genutzt wird und so zur Gänze zum Privatvermögen gehört, ist dennoch eine anteilige AfA als Betriebsausgabe anzuerkennen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 158 Heft 7 v. 1.4.1998

§ 6 Z 5 EStG 1988

§ 8 Abs 1 EStG 1988

§ 113 Abs 1 EStG 1988

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