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EStG 1988 § 4 Abs 4; BAO § 167 Abs 2: Bei der Prüfung der einkommensteuerlich angemessenen Entlohnung der Ehegattin kommt es auf das Gesamtbild der Verhältnisse des jeweiligen Falles an

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 156 Heft 7 v. 1.4.1998

§ 4 Abs 4 EStG 1988

1. Bei Dienstverhältnissen zwischen nahen Angehörigen kann nur die auch zwischen Fremden übliche Entlohnung als Betriebsausgabe anerkannt werden.

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