EStG 1988 § 6 Z 5, § 8 Abs 1, § 113 Abs 1: Bei einem Haus, das nur zu 20 %, somit in untergeordnetem Ausmaß, zu betrieblichen Zwecken genutzt wird und so zur Gänze zum Privatvermögen gehört, ist dennoch eine anteilige AfA als Betriebsausgabe anzuerkennen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 158 Heft 7 v. 1.4.1998