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EStG 1988 § 16 Abs 1 Z 7, § 20 Abs 1 Z 1: Kein Anwendungsfall des Aufteilungsverbotes bei Kosten der Reinigung der Dienstkleidung im Haushalt eines nahen Angehörigen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 160 Heft 7 v. 1.4.1998

§ 16 Abs 1 Z 7 EStG 1988

§ 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988

Nach § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988 dürfen nur die für den Haushalt des StPfl aufgewendeten Beträge bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Eine Erstreckung dieser Vorschrift auf Aufwendungen für einen vom Haushalt des StPfl getrennten Haushalt eines Angehörigen steht - außerhalb des hier nicht in Betracht kommenden Falles von Unterhaltsleistungen für Familienangehörige - mit dem Gesetz nicht in Einklang.

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