BAO §§ 9, 80; UStG 1972 § 21 Abs 1: Kriterien der Geschäftsführerhaftung. Mit dem das Vorliegen eines Überschusses für einen Kalendermonat verneinenden Bescheid ist die Rechtsfolge der Pflicht zur Rückzahlung
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 174 Heft 7 v. 1.4.1998
dieser „Abgabe“ im Umfang des zu Unrecht lukrierten Überschusses verbunden