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GebG § 14 TP 6, § 14 TP 6 Abs 5 Z 8: Tarifpost, Eingaben an die Gemeinde um Ausstellung einer Widmungsbestätigung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 169 Heft 7 v. 1.4.1998

§ 14 TP 6 GebG

1. Eingaben an die Gemeinde um Ausstellung einer sogenannten Widmungsbestätigung (Negativbestätigung iSd § 11 Abs 2 OÖ GVG 1994) unterliegen der Gebühr nach § 14 TP 6 GebG.

2. Immer dann, wenn ein Antragsteller mit einer Eingabe irgendeinen ideellen oder materiellen Vorteil zu erlangen sucht - hiezu gehört auch eine Verfahrenserleichterung oder -beschleunigung -, ist das Vorliegen von Privatinteresse zu bejahen.

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