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GebG: Bestandverträge, Bemessungsgrundlage bei unbestimmter Vertragsdauer und schwankenden Jahreswerten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 170 Heft 7 v. 1.4.1998

§ 33 TP 5 GebG

§ 17 Abs 3 BewG

Im Gesetz ist nicht geregelt, welche Anzahl von Jahren für die im § 17 Abs 3 BewG vorgesehene Ermittlung des durchschnittlichen Jahreswertes heranzuziehen ist. Maßgebend ist daher die im Einzelfall vorliegende Vereinbarung über die Dauer der jeweils zu erbringenden Leistungen.

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