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FLAG 1967 § 2 Abs 1 lit b: Die Erbringung eines Studiennachweises ist Voraussetzung für den Anspruch auf Familienbeihilfe ab dem zweiten und den folgenden Studienjahren des ersten Studienabschnittes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 166 Heft 7 v. 1.4.1998

§ 2 Abs 1 lit b FLAG 1967

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