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EStG 1988 § 25 Abs 1, §§ 70, 98 Z 4; DBA-Deutschland Art 10: Österr Anwaltskammerpensionen, die an in Deutschland ansässige Anwaltswitwen gezahlt werden, sind in Deutschland zu besteuern (Art 13 Abs 1 DBA-D)

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 165 Heft 7 v. 1.4.1998

§ 25 Abs 1 EStG 1988

§ 70 EStG 1988

§ 98 Z 4 EStG 1988

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