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GrEStG 1987 § 5: Bauherreneigenschaft: Kauf eines Grundstückes samt herzustellendem Gebäude auch bei Abschluß getrennter Verträge über Fertigteilhauskauf und Grundkauf

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 172 Heft 7 v. 1.4.1998

§ 5 GrEStG 1987

1. Maßgebend ist der Zustand, in dem das Grundstück erworben werden soll; das muss nicht notwendig der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebene Zustand sein.

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