§ 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955
1. Die Zerlegung des einheitlichen Erwerbsvorganges in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil kommt nicht in Betracht.
§ 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955
1. Die Zerlegung des einheitlichen Erwerbsvorganges in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil kommt nicht in Betracht.