vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GrEStG 1955 § 4 Abs 1 Z 2 lit a: Arbeiterwohnstätte: Eine Arbeiterwohnstätte ist erst geschaffen, wenn ein benützbares Wohnhaus (nicht bloß ein „Ausbauhaus“) errichtet wurde

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 172 Heft 7 v. 1.4.1998

§ 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955

1. Die Zerlegung des einheitlichen Erwerbsvorganges in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil kommt nicht in Betracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!