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EStG 1972 § 3 Z 20, § 67 Abs 2; EStG 1988 § 3 Abs 1 Z 15, § 67 Abs 2: Die vom Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmer quartalsmäßig entrichteten Prämien für die Krankenversicherung stellen keinen laufenden, sondern einen sonstigen Bezug dar

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 155 Heft 7 v. 1.4.1998

§ 3 Z 20 EStG 1972

§ 67 Abs 2 EStG 1972

§ 3 Abs 1 Z 15 EStG 1988

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