Rechtssatz
§ 55 Abs 1 JN ist als Ausnahme vom Grundsatz der Nichtzusammenrechnung anzusehen. Daher scheidet eine Zusammenrechnung im Zweifel aus.
5 Ob 169/13h | OGH | 30.06.2014 |
Vgl aber; Beisatz: Tatsächlich betreffen die in RIS-Justiz RS0122950 genannten Entscheidungen ‑ ausgenommen 3 Ob 52/08f (SZ 2008/50; Zuständigkeit) ‑ Fragen der Rechtsmittelzulässigkeit im Zusammenhang mit Zweifeln über das Vorliegen der Zusammenrechnungsvoraussetzungen des § 55 Abs 1 JN. Eine grundsätzliche Auseinandersetzung insbesondere mit der vom Gesetzgeber gedachten Reichweite des § 55 JN erfolgte in diesen Entscheidungen nicht. (T1) |
7 Ob 28/20y | OGH | 19.02.2020 |
Beisatz: Hier: Mehrere von einem Transportunternehmen durchgeführte Transporte. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20071211_OGH0002_0040OB00198_07G0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)