Ist von den Gebietskörperschaften erstmals bei den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen für das Finanzjahr 2024 anzuwenden, sofern nicht Abs. 5 zur Anwendung kommt (vgl. § 40 Abs. 4).
VRV 2015 § 0
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015
Kurztitel
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 313/2015 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 316/2023
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
28.10.2023
Abkürzung
VRV 2015
Index
30/01 Finanzverfassung
Beachte
Ist von den Gebietskörperschaften erstmals bei den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen für das Finanzjahr 2024 anzuwenden, sofern nicht Abs. 5 zur Anwendung kommt (vgl. § 40 Abs. 4).
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen: Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45/1948, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2012, wird im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Allgemeine Haushaltsgrundsätze
§ 3. Ordnung, Struktur und Bestandteile der Haushalte
2. Abschnitt
Voranschlag
§ 4. Zeitraum der Veranschlagung
§ 5. Bestandteile des Voranschlags
§ 6. Gliederung des Voranschlags
§ 7. Allgemeine Grundsätze der Veranschlagung
§ 8. Ertrags- und Aufwandsgruppen im Ergebnisvoranschlag
§ 9. Finanzierungswirksame und nicht finanzierungswirksame Erträge und Aufwendungen
§ 10. Veranschlagungsregeln im Ergebnisvoranschlag
§ 11. Auszahlungs- und Einzahlungsgruppen im Finanzierungsvoranschlag
§ 12. Ausnahmen von der Veranschlagung im Finanzierungsvoranschlag (nicht voranschlagswirksame Gebarung
3. Abschnitt
Rechnungsabschluss
§ 13. Grundsätze des Rechnungsabschlusses
§ 14. Zeitliche Abgrenzung
§ 15. Bestandteile des Rechnungsabschlusses
§ 16. Voranschlagsvergleichsrechnungen
§ 17. Gliederung der Ergebnis- und Finanzierungsrechnung
§ 18. Gliederung der Vermögensrechnung
§ 19. Ansatz- und Bewertungsregeln
§ 20. Liquide Mittel
§ 21. Forderungen
§ 22. Vorräte
§ 23. Beteiligungen
§ 24. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
§ 25. Kulturgüter (Sachanlagen)
§ 26. Verbindlichkeiten
§ 27. Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven
§ 28. Rückstellungen
§ 29. Rückstellungen für Prozesskosten
§ 30. Rückstellungen für Haftungen
§ 31. Rückstellungen für Pensionen (Wahlrecht)
§ 32. Finanzschulden
§ 33. Aktive Finanzinstrumente
§ 34. Derivative Finanzinstrumente
§ 35. Nettovermögen
§ 36. Investitionszuschüsse (Kapitaltransfers)
§ 37. Beilagen zum Rechnungsabschluss
4. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 38. Erstellung der Eröffnungsbilanz
§ 39. Übergangsbestimmungen
§ 40. Inkrafttreten
Anlagen
Anlage 1a: Ergebnishaushalt
Anlage 1b: Finanzierungshaushalt
Anlage 1c: Vermögenshaushalt
Anlage 1d: Nettovermögensveränderungsrechnung
Anlage 1e: Ergebnisrechnung nach § 1 Abs. 2
Anlage 1f: Vermögensrechnung nach § 1 Abs. 2 – Aktiva
Anlage 1f: Vermögensrechnung nach § 1 Abs. 2 – Passiva
Anlage 2: Funktionelle Gliederung – Ansatzverzeichnis
Anlage 3a: Kontenplan und Kontenzuordnungen – Länder
Anlage 3b: Kontenplan und Kontenzuordnungen – Gemeinden
Anlage 4: Personaldaten des Landes/der Gemeinde(n) für das Jahr jjjj (t) iSd ÖStP
Anlage 5a: Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (Länder)
Anlage 5b: Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (Gemeinden)
Anlage 6a: Nachweis über Transferzahlungen von Trägern und an Träger des öffentlichen Rechts
Anlage 6b: Nachweis über Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven
Anlage 6c: Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gem. § 32 Abs. 1 und 2 (Länder inkl. Wien)
Anlage 6c: Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gem. § 32 Abs. 1 und 2 (Gemeinden)
Anlage 6d: Einzelnachweis über Finanzschulden gemäß § 32 Abs. 3
Anlage 6e: Nachweis über Geldverbindlichkeiten der ausgegliederten Krankenanstalten und ‑betriebsgesellschaften der Länder
Anlage 6f: Nachweis über haushaltsinterne Vergütungen
Anlage 6g: Anlagenspiegel
Anlage 6h: Liste der nicht bewerteten Kulturgüter
Anlage 6i: Leasingspiegel
Anlage 6j: Nachweis über unmittelbare Beteiligungen der Gebietskörperschaft
Anlage 6k: Nachweis über Beteiligungen mit mittelbarer Kontrolle der Gebietskörperschaft aufgrund einer durchgerechneten Beteiligungshöhe von mehr als 50%
Anlage 6l: Nachweis über verwaltete Einrichtungen
Anlage 6m: Nachweis über aktive Finanzinstrumente
Anlage 6n: Einzelnachweis über aktive Finanzinstrumente
Anlage 6o: Nachweis über derivative Finanzinstrumente ohne Grundgeschäft
Anlage 6p: Einzelnachweis über Risiken von Finanzinstrumenten
Anlage 6q: Rückstellungsspiegel
Anlage 6r: Haftungsnachweis
Anlage 6s: Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenussempfängerinnen und -empfänger und pensionsbezogene Aufwendungen
Anlage 6t: Einzelnachweis über die nicht voranschlagswirksame Gebarung gem. § 12
Anlage 6u: Liste der nicht bewerteten kofinanzierten Schutzbauten
Anlage 7: Nutzungsdauertabelle
Anlagen Nummer | Anlagen Bezeichnung | VA | RA |
1a1 | Anlage 1a – Ergebnishaushalt |
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1b1 | Anlage 1b – Finanzierungshaushalt |
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1c1 | Anlage 1c – Vermögenshaushalt |
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1d | Anlage 1d – Nettovermögensveränderungsrechnung |
| x |
1e | Anlage 1e – Ergebnisrechnung nach § 1 Abs. 2 |
| x |
1f – Aktiva | Anlage 1f – Vermögensrechnung nach § 1 Abs. 2 – Aktiva |
| x |
1f – Passiva | Anlage 1f – Vermögensrechnung nach § 1 Abs. 2 – Passiva |
| x |
21 | Anlage 2 – Funktionelle Gliederung – Ansatzverzeichnis |
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3a1 | Anlage 3a – Kontenplan und Kontenzuordnungen – Länder |
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3b1 | Anlage 3b – Kontenplan und Kontenzuordnungen – Gemeinden |
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4 | Anlage 4 – Personaldaten des Landes/der Gemeinde(n) für das Jahr jjjj (t) iSd ÖStP |
| x |
5a | Anlage 5a – Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (Länder) | x | x |
5b | Anlage 5b – Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (Gemeinden) | x | x |
6a | Anlage 6a – Nachweis über Transferzahlungen von Trägern und an Träger des öffentlichen Rechts | x | x |
6b | Anlage 6b – Nachweis über Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven | x | x |
6c – Länder | Anlage 6c – Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gem. § 32 Abs. 1 und 2 (Länder inkl. Wien) | x | x |
6c – Gemeinden | Anlage 6c – Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gem. § 32 Abs. 1 und 2 (Gemeinden) | x | x |
6d | Anlage 6d – Einzelnachweis über Finanzschulden gemäß § 32 Abs. 3 |
| x |
6e | Anlage 6e – Nachweis über Geldverbindlichkeiten der ausgegliederten Krankenanstalten und -betriebsgesellschaften der Länder |
| x |
6f | Anlage 6f – Nachweis über haushaltsinterne Vergütungen | x | x |
6g | Anlage 6g – Anlagenspiegel |
| x |
6h | Anlage 6h – Liste der nicht bewerteten Kulturgüter |
| x |
6i | Anlage 6i – Leasingspiegel |
| x |
6j | Anlage 6j – Nachweis über unmittelbare Beteiligungen der Gebietskörperschaft |
| x |
6k | Anlage 6k – Nachweis über Beteiligungen mit mittelbarer Kontrolle der Gebietskörperschaft aufgrund einer durchgerechneten Beteiligungshöhe von mehr als 50% |
| x |
6l | Anlage 6l – Nachweis über verwaltete Einrichtungen |
| x |
6m | Anlage 6m – Nachweis über aktive Finanzinstrumente |
| x |
6n | Anlage 6n – Einzelnachweis über aktive Finanzinstrumente |
| x |
6o | Anlage 6o – Nachweis über derivative Finanzinstrumente ohne Grundgeschäft |
| x |
6p | Anlage 6p – Einzelnachweis über Risiken von Finanzinstrumenten |
| x |
6q | Anlage 6q – Rückstellungsspiegel |
| x |
6r | Anlage 6r – Haftungsnachweis |
| x |
6s | Anlage 6s – Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenussempfängerinnen und -empfänger und pensionsbezogene Aufwendungen |
| x |
6t | Anlage 6t – Einzelnachweis über die nicht voranschlagswirksame Gebarung gem. § 12 |
| x |
6u | Anlage 6u – Liste der nicht bewerteten kofinanzierten Schutzbauten |
| x |
71 | Anlage 7 – Nutzungsdauertabelle |
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1 Bei diesen Anlagen erfolgt keine Zuordnung zu Voranschlag und Rechnungsabschluss, da sie die Form und Gliederung regeln und keine zu befüllenden Anlagen darstellen.
Schlagworte
Inh
Ertragsgruppe, Auszahlungsgruppe, Ansatzregel, Voranschlagsquerschnitt, Ruhegenussempfänger, Einzahlung
Zuletzt aktualisiert am
30.10.2023
Gesetzesnummer
20009319
Dokumentnummer
NOR40256676
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