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ZVG Inhaltsverzeichnis Heft 1/2016

Heft 1 v. 1.2.2016

Editorial

  1. Berger, Elektronischer Rechtsverkehr und „organisatorische Beschränkungen“: zwei Seiten einer Medaille
  2. Redaktioneller Hinweis

News-Radar

  1. Gruber, News-Radar

Aufsätze

  1. Perl, Leistbarer Rechtsschutz aus Sicht des BVwG
  2. Grubmann, Die 16. FSG-Novelle bringt weitere Unklarheiten, insbesondere bei der Einteilung der Lenkberechtigungsklassen
  3. Holzinger, Die Präklusion ist tot, es lebe die Präklusion?!

Judikatur

  1. Zur systematischen Gliederung des Entscheidungsteils

Judikatur - Verfahrensrecht

    1. Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte
      1. »Allgemeines Verfahren
      2. Revisionseinbringung beim BVwG außerhalb der Amtsstunden mit ERV
      3. Fristsetzungsantrag und Auslegung „alter (unangepasster)“ Gesetze
      4. Wiederaufnahme bei nachträglicher Änderung einer Vorfragenentscheidung
      5. Die Einräumung eines Zwangsrechts im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren erfordert das Bekanntsein des Verlaufs der Grundstücksgrenze
      6. Mündliche Verkündung eines Erkenntnisses und deren Wirkungen
      7. Einbringung der Beschwerde außerhalb der Amtsstunden
      8. Erlassung einstweiliger Anordnungen nach Unionsrecht durch das VwG
      9. Verfahrensgegenstand bei Säumnisbeschwerden; anzuwendende Rechtslage bei Rückkehrentscheidungen
    1. Verfahrensrecht der Verwaltungsbehörden
      1. »Allgemeines Verfahren
      2. Begriff des „Angestellten“ im Zustellrecht; Zustellung eines an einen Rechtsanwalt persönlich gerichteten Schriftstücks in der Kanzlei
      3. Zulässigkeit von Antragsänderungen und Vorgehen bei Antragsänderungen
      4. Eine mündliche Berufung ist auch unzulässig, wenn deren Inhalt in einem Aktenvermerk festgehalten wird
    1. Verfahrensrecht der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts
      1. »Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof
      2. Revisionsberechtigung und (fiktive) Änderung der örtlichen Zuständigkeit
      3. Irrelevanz einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
      4. Revisionsberechtigung der Bezirkshauptmannschaft
      5. Beschwerdeabtretung durch den VfGH und Streitgegenstand vor dem VwGH
      6. Keine einstweilige Anordnung im Fristsetzungsverfahren

Judikatur - Materienrecht

    1. Wirtschaftsrecht
      1. »Berufsrecht
      2. Das bloße Anbieten von gewerblichen Tätigkeiten an weiteren Betriebsstätten ohne vorherige Anzeige des Beginns der Tätigkeit ist erlaubt
    1. Verkehrswesen
      1. »Straßenverkehrsordnung
      2. Beiziehung eines medizinischen Sachverständigen zur Beurteilung einer behaupteten Notstandssituation
      1. »Führerscheingesetz
      2. Bindung an rechtskräftige Strafverfügung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Verwaltungsstrafverfahren wegen Fahrens ohne gültige Lenkberechtigung
      3. Eine Aufforderung zur Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens an einen Führerscheinbesitzer ohne Wohnsitz in Österreich ist unzulässig
    1. Fremden- und Migrationswesen
      1. »Asylrecht
      2. Anzuwendende Rechtslage in Asylverfahren im Falle einer Säumnisbeschwerde; keine subjektive Rechtsverletzung bei Anwendung einer falschen Rechtslage, die zu keinen Rechtsnachteilen für den Asylwerber führt
      1. »Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
      2. Entziehung einer befristeten Aufenthaltsbewilligung „Künstler“
    1. Bauwesen und Naturschutz
      1. »Baurecht
      2. Mangels Ladung zur mündlichen Bauverhandlung begehren die Nachbarn die nachträgliche Bescheidzustellung zu Recht – Aufhebung des baubehördlichen Bescheids und Anordnung der Bescheidzustellung
      1. »Sonstiges Bauwesen
      2. Bestimmungen über die Ausnahme von Aufschließungsbeiträgen sind streng auszulegen, um dem „Horten“ von Bauland entgegenzuwirken
    1. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
    2. Ein versicherungspflichtiges Dienstverhältnis liegt bei einem Schnuppertag nicht vor
    1. Sonstige Materien
    2. Parteistellung im Gemeindeaufsichtsverfahren

Praxis – Service

  1. Berger, Einbringungsmöglichkeiten bei den Verwaltungsgerichten
Ein Inhalt der Verlag Österreich GmbH