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Eine mündliche Berufung ist auch unzulässig, wenn deren Inhalt in einem Aktenvermerk festgehalten wird

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2016/11ZVG 2016, 56 Heft 1 v. 1.2.2016

§ 13 Abs 2 AVG, § 63 Abs 5 AVG, Art 133 Abs 4 B-VG

Ein mündliches Berufungsvorbringen, über welches keine Niederschrift, sondern nur ein von einem Amtsorgan unterfertigter Aktenvermerk angelegt worden ist, stellt keine zulässige Berufung dar.

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