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Formerfordernisse der Schriftlichkeit sowie der eigenhändigen Unterfertigung durch den Beamten beim Dienstaustritt

Judikatur - MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2016/49ZVG 2016, 184 Heft 2 v. 1.4.2016

§ 21 BDG, § 886 ABGB, § 13 AVG, § 1 Abs 1 DVG, § 28 Abs 5 VwGVG

Die Erklärung eines Beamten aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis austreten zu wollen, bedarf sowohl der Schriftlichkeit als auch – bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit des bei der Dienstbehörde eingebrachten Anbringens – der eigenhändigen Unterschrift des Beamten

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