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Die Einräumung eines Zwangsrechts im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren erfordert das Bekanntsein des Verlaufs der Grundstücksgrenze

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2016/4ZVG 2016, 37 Heft 1 v. 1.2.2016

§ 39 AVG

Die Mitwirkungspflicht der Parteien zur Feststellung des relevanten Sachverhalts gilt auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

LVwG OÖ, 15.09.2015, LVwG-550052/12/Wim/AK

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