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Bestimmungen über die Ausnahme von Aufschließungsbeiträgen sind streng auszulegen, um dem „Horten“ von Bauland entgegenzuwirken

Judikatur - MaterienrechtBauwesen und NaturschutzZVG-Slg 2016/24ZVG 2016, 74 Heft 1 v. 1.2.2016

§ 27 Oö ROG

Eine Ausnahmeerteilung von Aufschließungsbeiträgen kommt nicht in Betracht, wenn der Antragsteller diese mit Motiven begründet, die der gesetzgeberischen Absicht diametral zuwiderlaufen.

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