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Mangels Ladung zur mündlichen Bauverhandlung begehren die Nachbarn die nachträgliche Bescheidzustellung zu Recht – Aufhebung des baubehördlichen Bescheids und Anordnung der Bescheidzustellung

Judikatur - MaterienrechtBauwesen und NaturschutzZVG-Slg 2016/23ZVG 2016, 72 Heft 1 v. 1.2.2016

§ 40 AVG, § 41 AVG, § 42 AVG, § 31 Oö BauO, § 32 Oö BauO, § 33 Oö BauO

Die Lage und der Umfang eines Bauvorhabens können nicht dazu führen, dass jede Beeinträchtigung von subjektiven Rechten eines Nachbarn a priori ausgeschlossen ist.

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