- EStG 1972 § 2 Abs 2, § 28; EStG 1988 § 2 Abs 2, § 28: Ein Zeitraum von 26 Jahren kann nicht mehr als überschaubar angesehen werden
- EStG 1972 § 4 Abs 4, § 11 Abs 6: Eine zunächst durch Eigenkapital finanzierte Anschaffung einer Liegenschaft kann nicht durch die spätere Aufnahme eines Kredites zu einer Fremdfinanzierung der Liegenschaft umgewandelt werden
- EStG 1988 § 4 Abs 4, § 7 Abs 1, § 16 Abs 1 Z 8 lit e, § 20 Abs 1 Z 2 lit a, Z 3; Wr GebrauchsabgabeG 1966 § 1 Abs 1, § 16 Abs 2 lit a; BAO § 21 Abs 1, § 22: Dem Betriebsinhaber auferlegte Strafen sind in der Regel nicht abzugsfähig,
- EStG 1988 § 16 Abs 1 Z 4, § 33 Abs 4 Z 1, § 67 Abs 12: Für die Grenze des § 33 Abs 4 Z 1 EStG ist bei Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit auch dann das Werbungskostenpauschale nach § 16 Abs 3 EStG in Abzug zu bringen,
- EStG 1988 § 20: Überwiegen der privaten Veranlassung bei Leistungen
- EStG 1988 § 22 Z 2; FLAG 1967 § 41 Abs 2 und 3; KommStG 1993 §§ 2, 5 Abs 1: Einkünfte des wesentlich beteiligten Gf einer GmbH; Arbeitsplatz des Gf im Betrieb der GmbH;
- EStG 1988 § 22 Z 2, § 47 Abs 2: Definition des Begriffes der „Eingliederung in den betrieblichen Organismus“; Abstellen auf die tatsächlich realisierte Art der Vergütung; Unternehmerrisiko aus der Geschäftstätigkeit
- EStG 1988 § 22 Z 2, § 47 Abs 2; FLAG 1967 § 41 Abs 2 und 3; BAO § 115 Abs 1, § 288 Abs 1 lit d, § 93 Abs 3 lit a: Definition der Einkünfte des wesentlich beteiligten Gf; Begründung eines BerufungsB;
- EStG 1988 § 28 Abs 1 Z 1: Aus dem Umstand, dass für gewisse Zeiten keine polizeiliche Anmeldungen vorliegen, ist nicht zwingend zu schließen, dass für diese Zeiten keine Vermietung bzw kein gültiger Mietvertrag vorgelegen wäre
- KStG 1988 § 8; EStG 1988 § 22 Z 2; FLAG § 41; BAO § 23 Abs 3; GmbHG § 18: § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 stellt vor allem auf folgende Kriterien ab: die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Kapitalges und das Fehlen des Unternehmerwagnisses;
- WFG 1984 § 53 Abs 3; WSG 1984 § 42 Abs 3: Bei Ermittlung der Nutzfläche im Sinne der genannten Bestimmungen ist darauf abzustellen, ob die tatsächliche Ausstattung des Raumes geeignet ist, Wohnzwecken zu dienen; auf die konkrete Verwendung kommt es hingegen nicht an
- UStG 1972 § 11 Abs 1 Z 1, § 12 Abs 1 Z 1: Um von einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung iSd § 11 Abs 1 UStG 1972 ausgehen zu können, muss sowohl der richtige Name als auch die richtige Adresse angegeben sein
- GEG § 6 Abs 1; EO § 355; B-VG Art 130 Abs 2: Ob nur ein Zahlungsauftrag zu ergehen hatte oder für jede verhängte Geldstrafe ein eigener, hat die Beh unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens im Rahmen ihres Ermessens zu entscheiden;
- GGG 1984 §§ 14, 15 Abs 2, § 18 Abs 2 Z 2, § 19a; JN § 55 Abs 1 und 2: § 15 Abs 2 GGG tritt für die Gebührenbestimmung an die Stelle des § 55 Abs 1 JN; die Zusammenrechnungsregelung des § 55 JN geht vom Grundsatz aus,
- GrEStG 1987 § 1 Abs 1, § 17 Abs 1 Z 1 und 2: Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges iSd § 17 GrEStG; Entsendung des Anspruches auf Rückerstattung; Maßgeblichkeit des Verpflichtungsgeschäftes für die Frage der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges;
- BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1, § 209; EStG 1972 § 2; FinStrG §§ 33, 98 Abs 3: Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der ESt-Pflicht von Beratungshonoraren kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden;
- BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1; GmbHG § 18: Ein Gf, der sich in der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten durch die Gesellschafter oder durch dritte Personen behindert sieht,
- BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1, § 248; EStG 1972 § 95 Abs 2: Wenn ein zur Haftung Herangezogener gegen die Haftung und den AbgAnspruch beruft, ist zunächst über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden
- BAO § 24 Abs 1, § 93 Abs 3 lit a, § 115 Abs 1, § 167 Abs 2; KStG 1966 § 8 Abs 1: Grundvoraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Erfassung von Einkünften aus Kapitalvermögen im Zusammenhang mit dem Zufluss von verdeckten Gewinnausschüttungen ist,
- BAO §§ 85, 245 Abs 3, § 250 Abs 1 lit c und d, § 275: Von einem gänzlichen Fehlen einer Begründung ist erst dann auszugehen, wenn eine Berufung keine Hinweise darauf enthält und keine Ansatzpunkte dafür erkennen lässt,
- BAO § 115 Abs 1; KStG 1966 § 8 Abs 1; KStG 1988 § 8 Abs 2; EStG 1972 § 4 Abs 1; EStG 1988 § 4 Abs 1: In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist bzw eine solche unterlässt,
- BAO § 263 Abs 2 und 3; § 270 Abs 3: Stellvertreter sind zur Mitwirkung in Berufungssenaten erst dann heranzuziehen, wenn alle Mitglieder an der Mitwirkung verhindert sind
- BAO § 303 Abs 1 lit b, § 303a Abs 2; EStG 1972 § 2 Abs 2; EStG 1988 § 2 Abs 2; LiebhabereiV: Bis zur Nov der BAO mit BGBl I 1999/28 muss bereits der Wiederaufnahmeantrag den Wiederaufnahmegrund
- BAO § 303 Abs 4; KStG 1988 § 8 Abs 2: Die vollständige Sachverhaltskenntnis des Prüfers steht einer Wiederaufnahme des Verfahrens nicht entgegen;
- AgrVG § 15 idF 1993/901; GGG 1984 TP 9 lit b Z 4: Die pfandrechtliche Sicherstellung für eine Kaufpreisforderung aufgrund einer Flurbereinigung erfüllt den Tatbestand des § 15 AgrVG idF BGBl 1993/901,
- EG Art 23, 24, 25, 26, 27; AMA -- G 1992 §§ 21a, 21c, 21d, 21e, 21f: Vereinbarkeit der Tätigkeit der AMA mit dem Gemeinschaftsrecht; Marketingmaßnahmen der AMA keine unzulässige Abg iSd Art 23 bis 27 EG
- GSpG 1989 § 2 Abs 1, § 52 Abs 1 Z 5: Eine Verurteilung wegen Übertretung des § 52 Abs 1 Z 5 GSpG 1989 kann bereits dann erfolgen, wenn der Glücksspielautomat oder -apparat bespielt werden kann; eine tatsächliche Bespielung durch bestimmte Personen ist nicht notwendig
- FinStrG § 31 Abs 1 und 5, § 33 Abs 1: Die Verjährungsfrist beginnt nach § 31 Abs 1 Satz 3 FinStrG, wenn zum Tatbestand ein Erfolg gehört, erst mit dessen Eintritt zu laufen;
- FinStrG § 91 Abs 2: Die von der Beschlagnahme Betroffenen werden durch die Verweigerung (Verzögerung) der Zurückgabe der beschlagnahmten Gegenstände zB dann nicht belastet sein,