vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 stellt vor allem auf folgende Kriterien ab: die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Kapitalges und das Fehlen des Unternehmerwagnisses;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/322 Heft 13 v. 1.7.2002

von Bedeutung ist noch das Merkmal der laufenden (wenn auch nicht notwendig monatlichen) Entlohnung; die steuerliche Beachtlichkeit des Selbstkontrahierens kann sich bei der Einnahmen-GmbH durch den einzigen Gf im Regelfall nur aus § 23 Abs 3 BAO ergeben

§ 8 KStG 1988

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!