Art 17 Sechste RL
Art 18 Sechste RL
1. Wenn der Arbeitnehmer sein privates Kfz beruflich nutzt und dafür vom Arbeitgeber Kostenersatz erhält, kann nach der niederländischen innerstaatlichen Regelung der Arbeitgeber Vorsteuerabzug im Ausmaß von 12 % dieses Kostenersatzes geltend machen. Eine solche Regelung verstößt gegen Art 17 der Sechsten RL.