§ 4 Abs 4 EStG 1972
§ 11 Abs 6 EStG 1972
Das Vorbringen des AbgPfl geht von der Ansicht aus, die zunächst durch (entnommenes) Eigenkapital erfolgte Anschaffung und damit Finanzierung einer Liegenschaft könne durch spätere Aufnahme eines Kredites zu einer Fremdfinanzierung der Liegenschaft umgewandelt (und das Eigenkapital wieder abgezogen) werden. Der VwGH teilt diese von einer Zuordnungsindifferenz von Verbindlichkeiten ausgehende Rechtsansicht in stRsp nicht.