keine Bedeutung der Qualifikation des Gesellschafter-Gf auf Basis der Kriterien außersteuerlicher Rechtsvorschriften für die Frage der Einkünfteerzielung; Beteiligungsverhältnis des Gf im Ausmaß von 100 %; Unwesentlichkeit der Weisungsgebundenheit für die Einkünfteerzielung nach § 22 EStG
§ 22 Z 2 EStG 1988