§ 22 Z 2 EStG 1988
§ 47 Abs 2 EStG 1988
1. Die Jud des VwGH sieht in einem funktionalen Verständnis des Begriffes der „Eingliederung in den betrieblichen Organismus“ diese Eingliederung bereits mit einer kontinuierlichen und über einen längeren Zeitraum andauernden Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung verwirklicht.