- Muri, Unteregger, Griessner, IT-Risiko in Banken – aufsichtsrechtliche Entwicklungen
- Mitter, Mayr, Feldbauer-Durstmüller, Die Bedeutung der Bank in der gerichtlichen Sanierung in Österreich
- Ségur-Cabanac, Assadi, Sustainable Finance
- Judt, Klausegger, Was ist eigentlich … Instagram Marketing ?
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- Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
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- »OGH-Entscheidungen
- Scheuwimmer, Fiktives Cash Pooling aus Sicht des Kapitalerhaltungsrechts.
- Fidler, Mindestverzinsung, Erstreckungsklausel bei Höchstbetragshypothek & Verzugsfolgen.
- Kellner, Liebel, Haftung für unterlassene Offenlegung von Innenprovisionen: Rechtswidrigkeitszusammenhang?
- Kellner, Liebel, Keine Anlegerentschädigung bei Kauf über Börse.
- Kellner, Liebel, Internationale Zuständigkeit für Prospekthaftungsklagen.
- Kellner, Liebel, Auswirkungen erfolgreicher Anfechtung auf Bürgschaft.
- Kellner, Liebel, Zur Sittenwidrigkeit von Angehörigensicherheiten.
- Kellner, Liebel, Werbung für Verbraucherkredite.
- Kellner, Liebel, Zum Übergangsrecht des IRÄG 2017.
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- Europäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)
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- »EuGH-Entscheidungen
- Lurger, Eine missbräuchliche Klausel in einem Verbraucherkreditvertrag kann vom nationalen Gericht durch die neue Fassung der gesetzlichen Bestimmung, auf der die Klausel beruht und die anwendbar ist, wenn die Parteien eine dahingehende Vereinbarung getroffen haben, ersetzt werden, sofern der Vertrag ohne die Klausel nicht fortbestehen kann und die Nichtigerklärung des Vertrages für den Verbraucher besonders nachteilige Folgen hätte.
- Lurger, Die Haftungsbeschränkung bei Zahlungsaufträgen, die in Übereinstimmung mit dem vom Zahler angegebenen Kundenidentifikator, nicht aber in Übereinstimmung mit dem von diesem angegebenen Namen erfolgen, findet auf beide an der Transaktion beteiligten Zahlungsdienstleister Anwendung.
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- Öffentlich-rechtliche Entscheidungen
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- »Erkenntnisse des VwGH
- Stöger, Strafbarkeitsverjährung und Zulässigkeit einer Amtsrevision.
- Stöger, Die Bestrafung einer juristischen Person nach § 99d BWG oder § 35 FM-GwG ist von der Bestrafung einer dieser juristischen Person zuzurechnenden natürlichen Person unabhängig.
- Stöger, VwGH bestätigt Erk aus 2014 zur HTM-Widmung bei betrieblichen Vorsorgekassen.
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- »Erkenntnisse des VfGH
- Stöger, Zurückweisung von Parteianträgen gegen Bestimmungen des Gesetzes über die Abwicklung des Fonds "Sondervermögen Kärnten" und die Aufhebung des Gesetzes über den Fonds "Sondervermögen Kärnten" durch den VfGH.
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