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Pressemitteilung der FMA zur Verlängerung der Frist zur Umsetzung der starken Kundenauthentifizierung

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementAlexander DuscherÖBA 2019, 710 Heft 10 v. 15.10.2019

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 19.8.2019 eine Pressemitteilung zur Verlängerung der Frist zur Umsetzung der starken Kunden authentifizierung (auch "2-Faktor-Authentifizierung") bei Kartenzahlungen im E-Commerce-Bereich für Zahlungsdienstleister veröffentlicht. Durch die Fristverlängerung soll diesen zusätzliche Zeit für die technische Umstellung eingeräumt werden.

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