Die Frage, ob auf Raten- und Stundungsvereinbarungen, die Inkassoinstitute im Auftrag und Namen ihrer Auftraggeber mit deren Schuldnern schließen, die Verbraucherkredit-Richtlinie (VK-RL)1) und das Verbraucherkreditgesetz (VKrG)2) anzuwenden sind, beschäftigt seit geraumer Zeit sowohl Lehre als auch Rechtsprechung. Ein mehr als fünf Jahre andauernder Rechtsstreit hat nicht die erhoffte Rechtssicherheit gebracht. Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über den nunmehr rechtskräftig entschiedenen Anlassfall und zeigt neue Lösungsansätze auf.