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Die Haftungsbeschränkung bei Zahlungsaufträgen, die in Übereinstimmung mit dem vom Zahler angegebenen Kundenidentifikator, nicht aber in Übereinstimmung mit dem von diesem angegebenen Namen erfolgen, findet auf beide an der Transaktion beteiligten Zahlungsdienstleister Anwendung.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerÖBA 2019/88ÖBA 2019, 765 Heft 10 v. 15.10.2019

Vorlage zur Vorabentscheidung – Zahlungsdienste im Binnenmarkt – RL 2007/64/EG – Art 74 Abs 2 – Überweisungsauftrag – Vom Zahler angegebener fehlerhafter Kundenidentifikator – Ausführung des Zahlungsvorgangs auf der Grundlage des Kundenidentifikators – Haftung des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers;

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