§ 0
LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung
Kurztitel
LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 275/2008 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 402/2019
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
14.12.2019
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Langtitel
Verordnung der Bundesminister für Gesundheit über die Aus- und Weiterbildung von Aufsichtsorganen und Gutachtern in der Agentur und in den Untersuchungsanstalten der Länder gemäß dem LMSVG (LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung)
Änderung
BGBl. II Nr. 205/2013 idF BGBl. II Nr. 204/2015 (VFB)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 29 Abs. 1 und § 70 Abs. 4 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2007, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Allgemeines
2. Abschnitt
Ausbildung
Voraussetzungen | |
Struktur und Inhalt | |
Ausbildung für Aufsichtsorgane gemäß § 24 Abs. 3 LMSVG | |
Ausbildung für beauftragte amtliche Tierärzte | |
Ausbildung für amtliche Fachassistenten | |
Ausbildung für Personen, die für die Erstattung von Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der Länder herangezogen werden | |
Ausbildungsstellen | |
3. Abschnitt
Praktische und theoretische Ausbildung, Leistungsnachweise
4. Abschnitt
Kommissionelle Abschlussprüfung
Voraussetzung | |
Prüfungskommission | |
Antrag auf Zulassung zur Prüfung | |
Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung | |
Gliederung der Prüfung | |
Ausschluss der Öffentlichkeit | |
Leitung und Aufsicht | |
Rücktritt, Nichtteilnahme | |
Prüfungsergebnis | |
Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses | |
Prüfungszeugnis | |
Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung | |
5. Abschnitt
Weiterbildung
Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen | |
6. Abschnitt
Sonstige Bestimmungen
7. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Anlagen
Ausbildungsrahmenplan für Aufsichtsorgane
Ausbildungsrahmenplan „A“ für amtliche Tierärzte
Ausbildungsrahmenplan „B“ für amtliche Tierärzte
Ausbildungsrahmenplan „A“ für amtliche Fachassistenten
Ausbildungsrahmenplan „B“ für amtliche Fachassistenten für Trichinenuntersuchungen
Ausbildungsrahmenplan für Amtsärzte als Aufsichtsorgane für Wasser für den menschlichen Gebrauch
Ausbildungsrahmenplan für Personen, die für die Erstattung von Gutachten in der Agentur oder in den Untersuchungsanstalten der Länder herangezogen werden
Ausbildungsrahmenplan für betriebseigene Hilfskräfte für die Geflügel- und Kaninchenuntersuchung
Schlagworte
e-rk3,
Ausbildungsmaterial
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2019
Gesetzesnummer
20005918
Dokumentnummer
NOR40219649
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