Anlage 2a
Ausbildungsrahmenplan „A“ für amtliche Tierärzte
(Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie Hygienekontrollen)
Die in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 genannten spezifischen Ausbildungserfordernisse werden zu Ausbildungsinhalten zusammengefasst.
Ausbildungsdauer insgesamt: 274 UE
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 200 UE (80 UE im Falle der vertieften Ausbildung im Bereich der Lebensmittelsicherheit im Rahmen des Veterinärmedizinischen Studiums)
Ausbildungsinhalte:
Praktische Anwendung in Schlachtbetrieben, Zerlegungsbetrieben, Wildbearbeitungsbetrieben,Kühlhäusern und Fleischverarbeitungsbetrieben der im theoretischen Teil vermittelten Wissensinhalte.
Relevante Schulungen während der tierärztlichen Ausbildung können bei der praktischen Ausbildung berücksichtigt werden.
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer 74 UE
Ausbildungsinhalte:
1. Rechtsbestimmungen
2. Internationale Organisationen
3. Lebensmitteltechnologie und -verarbeitung
4. Lebensmittelsicherheit
5. Überwachung und Statistik
6. TSE und tierische Nebenprodukte
7. Tierschutz
8. Lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche
9. Amtliche Kontrollen
- Die theoretische Ausbildung kann durch die Absolvierung der vertieften Ausbildung im Rahmen des veterinärmedizinischen Studiums ganz oder teilweise ersetzt werden.
Schlagworte
Schlachttieruntersuchung, Lebensmittelverarbeitung
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2019
Gesetzesnummer
20005918
Dokumentnummer
NOR40219663
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