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Anlage 3a LMSVG - Aus- u. WeiterbildV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.12.2019

Anlage 3a

Ausbildungsrahmenplan „A“ für amtliche Fachassistenten

(Für amtliche Fachassistenten, ausgenommen jene, deren Einsatzbereich auf die Trichinenuntersuchung eingeschränkt ist) Ausbildungsdauer insgesamt: 500 UE

Die in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 genannten spezifischen Ausbildungserfordernisse werden zu Ausbildungsinhalten zusammengefasst. Eine ausreichende Berufserfahrung kann die praktische Ausbildung entsprechend verkürzen.

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 400 UE

– Ausbildungsinhalte für Haltungsbetriebe:

1. Tierhaltung, Tierproduktion und Transport

2. Amtliche Kontrolle

– Ausbildungsinhalte für Untersuchungen im Schlachthof und in Zerlegungsbetrieben:

1. Kontrolle der lebenden Tiere

2. Kontrolle der geschlachteten Tiere und von Fleisch

3. Hygienekontrollen

4. Dokumentation

Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer 100 UE

– Allgemein

Rechtsvorschriften

– Ausbildungsinhalte für die Kontrolle von Haltungsbetrieben:

1. Tierhaltung, Tierproduktion und Transport

2. Produktionsorganisation

3. Produktionshygiene

4. Amtliche Kontrolle

– Ausbildungsinhalte für Untersuchungen im Schlachthof und in Zerlegungsbetrieben:

1. Produktionsorganisation

2. Produktionshygiene

3. Tierschutz

4. Anatomie, Physiologie, Pathologie

5. Amtliche Kontrolle

Von der Gesamtausbildungszeit sind je nach Ausbildungsschwerpunkt für die Untersuchung von Huftieren und Wild einerseits sowie Geflügel und Kaninchen andererseits jeweils 50 UE theoretische und praktische Ausbildung vorzusehen.

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2019

Gesetzesnummer

20005918

Dokumentnummer

NOR40219664

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