Rechtssatz
Berufung auf die Gutgläubigkeit bei Erwerb einer Liegenschaft hinsichtlich Freiheit von Dienstbarkeiten ist nur möglich, wenn keine Umstände vorliegen, die bei gehöriger Aufmerksamkeit den wahren vom Grundbuchsstand abweichenden Sachverhalt erkennen lassen.
5 Ob 11/62 | OGH | 18.01.1962 |
Veröff: RZ 1962,83 |
6 Ob 406/66 | OGH | 15.02.1967 |
Beisatz: Wenn sich aus den besonderen Umständen Bedenken gegen die Vollständigkeit des Grundbuchstandes ergeben, müssen auch Nachforschungen vorgenommen werden (vergleiche RZ 1962,83). (T1) |
6 Ob 138/68 | OGH | 15.05.1968 |
Beis wie T1; Veröff: LwBetr 1970,78 |
3 Ob 62/73 | OGH | 08.05.1973 |
Beis wie T1 |
2 Ob 229/73 | OGH | 14.03.1974 |
Beisatz: Kenntnis des Titelgeschäftes allein schadet nicht. (T2) Veröff: SZ 47/29 |
7 Ob 74/74 | OGH | 09.05.1974 |
Beis wie T1 |
7 Ob 512/76 | OGH | 04.03.1976 |
Beis wie T1; Veröff: JBl 1976,642 = NZ 1978,110 |
3 Ob 553/77 | OGH | 21.06.1977 |
Vgl auch |
1 Ob 646/77 | OGH | 14.09.1977 |
Beis wie T1 |
1 Ob 615/78 | OGH | 22.05.1978 |
Beis wie T2; Beisatz: Unter Auseinandersetzung mit Schilcher und Holzer, JBl 1974,454 (T3) |
2 Ob 609/79 | OGH | 12.02.1980 |
Beisatz: Auch bloße Fahrspuren - im vorliegenden Fall sind immerhin bis zu 20 cm tiefe deutlich sichtbare Fahrrinnen festgestellt - ausreichend. (T4) |
3 Ob 631/79 | OGH | 21.01.1981 |
Veröff: JBl 1982,32 (Anm v Iro) |
4 Ob 524/80 | OGH | 17.02.1981 |
Beis wie T1 |
3 Ob 535/80 | OGH | 11.03.1981 |
Auch; Beis wie T1; Veröff: MietSlg 33040 |
6 Ob 844/81 | OGH | 12.05.1982 |
Beisatz: Der gute Glaube muss sowohl im Zeitpunkt des Erwerbsgeschäftes als auch des Ansuchens um Einverleibung gegeben sein. (T5) |
1 Ob 587/92 | OGH | 15.12.1992 |
Auch; Beisatz: Selbst fahrlässige Unkenntnis wird nicht geschützt. (T6) |
5 Ob 563/93 | OGH | 23.11.1993 |
Vgl auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 66/152 |
4 Ob 266/97i | OGH | 23.09.1997 |
Vgl auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 70/185 |
9 Ob 167/97t | OGH | 05.11.1997 |
Vgl aber; Beisatz: Die Zusage des Freiseins von Servituten verpflichtet selbst dann, wenn diese offenkundig sind, zur Gewährleistung. (T7) |
6 Ob 79/98f | OGH | 18.12.1998 |
Auch; Beisatz: Dieser für den derrivativen Eigentumserwerb geltende Grundsatz hat auch für den Eigentumserwerb durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren (§ 237 Abs 1 EO), der ja ebenfalls eine Ausnahme vom Eintragungsgrundsatz darstellt, Gültigkeit. (T8); Veröff: SZ 71/214 |
10 Ob 68/98t | OGH | 15.12.1998 |
Auch; Beis wie T6; Veröff: SZ 71/212 |
7 Ob 209/98f | OGH | 28.04.1999 |
Vgl auch; Beisatz: Die Gutgläubigkeit des Erwerbers einer Liegenschaft ist ausgeschlossen, wenn er in schuldhafter Weise Indizien für das Abweichen des Grundbuchsstandes von der tatsächlichen Rechtslage ignoriert. Es genügt hiebei leichte Fahrlässigkeit. Der Umfang der Sorgfaltspflicht bestimmt sich nach der Verkehrsübung. (T9) |
2 Ob 48/97s | OGH | 20.05.1999 |
Vgl auch; Beisatz: Der Vertrauensgrundsatz kommt dem nicht zugute, der bei gehöriger Aufmerksamkeit die Abweichung des Buchstandes von der wahren Rechtslage erkennen konnte; fahrlässige Unkenntnis wird nicht geschützt. (T10) |
1 Ob 150/99m | OGH | 14.01.2000 |
Vgl auch; Beisatz: Nachforschungen über die Richtigkeit des Grundbuchsstands sind vom Ersteher nur bei Vorliegen besonderer, von dem Umständen des Einzelfalls abhängender Gegebenheiten zu verlangen. Nur wer in Kenntnis einer nicht völlig geklärten Rechtslage eine Liegenschaft erwirbt, kann sich weder allein auf den Grundbuchsstand noch auf die Behauptung der Lastenfreiheit durch den Voreigentümer berufen, sondern hat zumutbare Nachforschungen anzustellen. (T11) Beisatz: Der gute Glaube muss sowohl im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als auch im Zeitpunkt des Ansuchens um Einverleibung gegeben sein. Die nachträgliche Kenntnis der Rechte eines Dritten ist daher grundsätzlich ohne Bedeutung. (T12) |
9 Ob 26/00i | OGH | 12.07.2000 |
Auch; Beis wie T5; Beis wie T6; Beis wie T10 |
5 Ob 283/00d | OGH | 21.11.2000 |
Vgl auch; Beis wie T11; Beisatz: Hier: Keine Offenkundigkeit des Servitutsrechts der Klägerin, weil sichtbare Anlagen und Einrichtungen auf der Liegenschaft wie ein Privatweg und Abstellplätze mehreren Berechtigten zur Verfügung standen und von diesen auch genützt wurden, und die Erwerber, die von diesen Rechten Kenntnis hatten, erst durch Nachforschung der Zulassungsbesitzer der einzelnen Fahrzeuge eine Rechtsausübung auch durch die Klägerin in Erfahrung hätten bringen können. (T13) |
5 Ob 270/03x | OGH | 09.12.2003 |
Auch; Beis ähnlich wie T1; Beis ähnlich wie T6; Beisatz: Einen derartigen Hinweis liefert auch ein Zugangstor, das bei einer von Wegerechten freien Liegenschaft keine Funktion hätte. (T14) |
1 Ob 50/06v | OGH | 16.05.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Auch wenn bei der Beurteilung des gutgläubigen lastenfreien Erwerbs die Sorgfaltsanforderungen an den Erwerber nicht überspannt werden dürfen, darf er doch die Augen nicht vor klaren Hinweisen auf das Bestehen beziehungsweise den Umfang einer Servitut verschließen, sofern er Kenntnis von Tatsachen erlangt, die auf eine Belastung der Liegenschaft schließen lassen. (T16) |
8 Ob 138/07p | OGH | 16.01.2008 |
Vgl auch; Beis wie T11 nur: Wer in Kenntnis einer nicht völlig geklärten Rechtslage eine Liegenschaft erwirbt, kann sich weder allein auf den Grundbuchsstand noch auf die Behauptung der Lastenfreiheit durch den Voreigentümer berufen, sondern hat zumutbare Nachforschungen anzustellen. (T17)<br/>Beisatz: Der Erwerber der mit einer Dienstbarkeit belasteten Liegenschaft muss damit rechnen, dass die Servitut entgegen dem Grundbuchseintrag nachträglich erweitert wurde. (T18) |
1 Ob 241/08k | OGH | 16.12.2008 |
Vgl auch; Beisatz: Gutgläubigkeit ist schon bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Besondere Nachforschungspflichten bestehen insbesondere bei indiziertem Verdacht, dass die tatsächlichen Besitzverhältnisse nicht dem Buchstand entsprechen. (T19) |
5 Ob 58/09d | OGH | 09.06.2009 |
Auch; Beisatz: Bei der Anwendung des § 1500 ABGB stellt sich die Frage nach der Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Vollständigkeit des Grundbuchs. (T20) |
1 Ob 92/15h | OGH | 21.05.2015 |
Vgl auch; Beis wie T17; Beis wie T19 |
1 Ob 129/16a | OGH | 20.12.2016 |
Vgl aber; Beis wie T7; Beisatz: Auf § 928 erster Satz ABGB kann sich der Erwerber nicht berufen, weil auch ein in die Augen fallender Zustand des Kaufobjekts im Falle einer ausdrücklichen Zusage der Lastenfreiheit die Gewährleistungspflicht nicht aufhebt; in einem solchen Fall kann sich der Erwerber ja auf die Zusage des Veräußerers verlassen und von einer näheren Prüfung des Objekts Abstand nehmen. (T21) |
1 Ob 188/17d | OGH | 15.11.2017 |
Vgl auch; Beis ähnlich wie T12; Beisatz: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen von gutem Glauben ist jener des Eigentumserwerbs, weshalb sogar die nachträgliche positive Kenntnis vom Bestehen der Dienstbarkeit nicht mehr schaden kann. (T22) |
8 Ob 36/17b | OGH | 25.10.2017 |
Beis wie T9; Beis wie T17; Beisatz: Dies gilt nicht nur für - regelmäßig durch Ersitzung - bereits endgültig erworbene dingliche Rechte, sondern auch für vertraglich eingeräumte Dienstbarkeiten, sofern diese nach dem Vertragswillen der Partner des Bestellungsvertrags dinglich wirken sollen. (T23) |
10 Ob 14/24t | OGH | 09.07.2024 |
vgl; Beisatz wie T1; Beisatz wie T5; Beisatz wie T16 |
Dokumentnummer
JJR_19551026_OGH0002_0030OB00497_5500000_001
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