Rechtssatz
Bei einem Pensionswerber, dessen Verweisungsfeld mangels Berufsschutzes nach § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen ist, reicht - wie grundsätzlich auch für solche nach Abs 1 und 2 leg cit - bereits ein einziger nach dem medizinischen Leistungskalkül möglicher Verweisungsberuf aus (10 ObS 178/97t).
10 ObS 414/01g | OGH | 29.01.2002 |
Vgl auch; Beisatz: Invalidität liegt erst dann vor, wenn der Versicherte außerstande ist, irgend eine auf dem Arbeitsmarkt gefragte Teiltätigkeit seines erlernten oder angelernten Berufes auszuüben. (T1) |
10 ObS 130/08b | OGH | 14.10.2008 |
Vgl auch; Beisatz: Zur Verneinung des Vorliegens der Invalidität genügt grundsätzlich ein einziger nach dem medizinischen Leistungskalkül möglicher Verweisungsberuf. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19970819_OGH0002_010OBS00261_97Y0000_001
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