OGH 10ObS336/88 (RS0085078)

OGH10ObS336/8824.1.1989

Rechtssatz

Bei allgemein gängigen Verweisungsberufen bedarf es keiner detaillierten Erhebung über die Anzahl der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorhandenen Arbeitsplätze (hier: Portier, Parkgaragenkassier).

Normen

ASVG §255 Abs3 Da

10 ObS 336/88OGH24.01.1989
10 ObS 85/89OGH21.03.1989

nur: Bei allgemein gängigen Verweisungsberufen bedarf es keiner detaillierten Erhebung über die Anzahl der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorhandenen Arbeitsplätze. (T1)

10 ObS 134/89OGH06.06.1989

Vgl; Beisatz: Zur Beurteilung der Frage, ob es einen "Arbeitsmarkt" für bestimmte Tätigkeiten gibt, ob sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in ausreichender Anzahl, also nicht so eingeschränkt vorkommen, daß von einem "Arbeitsmarkt" gar nicht mehr gesprochen werden kann (SSV-NF 2/20 ua) ist es erforderlich, daß die Anzahl der vorhandenen Arbeitsplätze, wenn auch nur näherungsweise und der Größenordnung nach, festgestellt wird. (T2) Veröff: SSV-NF 3/70

10 ObS 161/89OGH06.06.1989

Auch; nur T1

10 ObS 405/89OGH05.12.1989
10 ObS 367/89OGH23.01.1990

Vgl; Beis wie T2

10 ObS 297/90OGH23.10.1990

Auch; Beisatz: Hier: Portier, Aufseherin bei Ausstellungen, Museen und in Versteigerungshäusern. (T3)

10 ObS 66/91OGH12.03.1991

nur T1; Beisatz: Portierin, ausreichende Zahl von Arbeitsplätzen für weibliche Arbeitnehmer. (T4)

10 ObS 81/91OGH09.04.1991

Vgl; Beis wie T2; Beisatz: Es kommt auf die im gesamten Bundesgebiet vorhandenen Arbeitsplätze an. (T5) Veröff: SSV-NF 5/38

10 ObS 73/91OGH30.04.1991

nur T1; Beisatz: Hier: Tischmonteur, Zwischenkontroller oder Endkontroller, Fertigungsprüfer. (T6)

10 ObS 94/92OGH28.04.1992

Beisatz: Hier: Aktenträger (T7)

10 ObS 93/92OGH12.05.1992

nur T1; Veröff: SSV-NF 6/56

10 ObS 19/94OGH15.02.1994

Auch; Beisatz: Auf dem gesamtösterreichischen Arbeitsmarkt gibt es jedenfalls mehr als hundert Arbeitsplätze für Hausbesorger. (T8)

10 ObS 187/95OGH17.10.1995

Auch; nur T1; Beisatz: Für die Tätigkeiten als Fabriksportier und Wächter (Wacheorgan) gibt es - wie allgemein bekannt ist - einen allgemeinen Arbeitsmarkt. (T9)

10 ObS 2182/96xOGH16.07.1996

nur T1; Beisatz: Allgemeinkundige Tatsachen dieser Art können auch ohne Beweisaufnahme und ohne vorherige Erörterung mit den Parteien der gerichtlichen Entscheidung zugrundegelegt werden. (T10)

10 ObS 2385/96zOGH22.10.1996

Beisatz wie T10

10 ObS 107/97aOGH15.04.1997

Auch; Beisatz: Hier: Bürobote, Portier, Billeteur, Abservierer in Selbstbedienungsrestaurants, Waschraumwärter, Hilfsarbeiter in der Plastikartikelerzeugung oder Kunststoffartikelerzeugung. (T11)

10 ObS 229/98vOGH16.07.1998

Vgl auch; Beisatz: Daß für Tischarbeiten in der Metall-, Kunststoff- und Werbemittelbranche österreichweit wenigstens 100 Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, ist offenkundig. (T12)

10 ObS 234/98dOGH15.09.1998

Auch

10 ObS 369/98gOGH24.11.1998

Auch

10 ObS 25/99wOGH09.02.1999

Auch; Beisatz: Beim Verweisungsberuf eines Portiers ist auch nicht zweifelhaft, daß wesentlich mehr als 100 Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. (T13)

10 ObS 428/98hOGH18.02.1999

Vgl auch; nur T1

10 ObS 59/99wOGH16.03.1999

Auch; Beis wie T13

10 ObS 80/99hOGH04.05.1999

nur T1; Beis wie T13

10 ObS 262/99yOGH04.04.2000

nur T1

10 ObS 115/00kOGH11.07.2000

Auch; Beis wie T13

10 ObS 343/00iOGH16.01.2001

Vgl auch; Beis wie T3; Beis ähnlich T13

10 ObS 351/00sOGH30.01.2001

Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: Aufsichtstätigkeiten und Kontrolltätigkeiten in der Industrie. (T14)

10 ObS 259/02iOGH17.09.2002

Vgl aber; Beisatz: Die Frage der Anzahl von Arbeitsplätzen in möglichen Verweisungsberufen ist jedoch hier nicht so unzweifelhaft, dass sie der Entscheidung ohne Erörterung mit den Parteien zu Grunde gelegt werden könnte. (T15)

10 ObS 355/02gOGH12.11.2002

Vgl aber; Beis wie T15; Beisatz: Hier: Stationsgehilfin und Heimhilfe. (T16)

10 ObS 141/03pOGH29.04.2003

Vgl auch; Beisatz: Hier: Tischarbeiter in der Verpackungs-und Werbemittelbranche. (T17)

Dokumentnummer

JJR_19890124_OGH0002_010OBS00336_8800000_001

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