OGH 1Ob520/78 (RS0013970)

OGH1Ob520/788.3.1978

Rechtssatz

Vom Vertragspartner wird ein entsprechendes Maß Aufmerksamkeit, Überlegung und Rücksichtnahme, kurz Sorgfalt, nicht nur bei Erbringung der Hauptleistung verlangt, sondern auch bei jedem weiteren Verhalten, das mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses in einem mehr oder minder engen Zusammenhang steht. Durch den rechtsgeschäftlichen Kontakt und den Vertragsschluß wird nämlich die Einflußmöglichkeit jedes Teils auf die Sphäre des anderen verstärkt. Dieser Erhöhung der Gefährdung entspricht ein erhöhtes Schutzbedürfnis. Für die Berücksichtigung solcher Schutzpflichten spricht auch das allgemeine Interesse an möglichst reibungsloser Abwicklung des Vertragsverhältnisses.

Normen

ABGB §861
ABGB §878
ABGB §918 IIa
ABGB §1295 IIf7g

1 Ob 520/78OGH08.03.1978

Veröff: JBl 1979,201 = SZ 51/26

1 Ob 639/78OGH07.06.1978

Veröff: ZVR 1979/74 S 81 = EvBl 1979/1 S 16 = JBl 1979,433

1 Ob 522/79OGH31.01.1979

nur: Vom Vertragspartner wird ein entsprechendes Maß Aufmerksamkeit, Überlegung und Rücksichtnahme, kurz Sorgfalt, nicht nur bei Erbringung der Hauptleistung verlangt, sondern auch bei jedem weiteren Verhalten, das mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses in einem mehr oder minder engen Zusammenhang steht. (T1) Veröff: SZ 52/15

6 Ob 747/79OGH28.11.1979

Beisatz: Benützung eines Eislaufplatzes. (T2)

5 Ob 662/80OGH09.09.1980

nur T1

4 Ob 558/81OGH01.12.1981

nur T1; Veröff: SZ 54/179 = RZ 1982/49 S 194

5 Ob 565/81OGH09.02.1982
1 Ob 662/83OGH29.06.1983

nur: Vom Vertragspartner wird ein entsprechendes Maß Aufmerksamkeit, Überlegung und Rücksichtnahme, kurz Sorgfalt, nicht nur bei Erbringung der Hauptleistung verlangt, sondern auch bei jedem weiteren Verhalten, das mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses in einem mehr oder minder engen Zusammenhang steht. Durch den rechtsgeschäftlichen Kontakt und den Vertragsschluß wird nämlich die Einflußmöglichkeit jedes Teils auf die Sphäre des anderen verstärkt. Dieser Erhöhung der Gefährdung entspricht ein erhöhtes Schutzbedürfnis. (T3) Veröff: RdW 1984,12

8 Ob 130/83OGH08.09.1983

nur T1

1 Ob 603/84OGH27.06.1984

nur T1

2 Ob 64/84OGH27.11.1984

nur T3

2 Ob 637/84OGH18.12.1984

Auch; Veröff: ZVR 1985/145 S 276

1 Ob 600/86OGH01.10.1986

Auch; Veröff: JBl 1987,102 = SZ 59/159

1 Ob 43/86OGH18.02.1987

nur T1

3 Ob 501/87OGH27.04.1988

Auch; Veröff: JBl 1989,105

8 Ob 676/88OGH07.12.1988

Beisatz: Hier: Der Generalimporteur eines Rasenmähers darf sich ohne gewissenhafte Prüfung auch des neuesten Modells nicht darauf verlassen, daß die vom Produzenten vor Jahren gegebene Zusicherung, alle Rasenmäher seien technisch überprüft, auch für dieses Modell zutrifft. (T4) Veröff: WBl 1989,129

2 Ob 603/89OGH28.03.1990

Veröff: JBl 1991,457

1 Ob 38/89OGH07.03.1990
7 Ob 636/91OGH16.01.1992

Veröff: JBl 1992,593

1 Ob 626/94OGH27.01.1995

Vgl; nur T1; Beisatz: Die Übergabe einer Löschungserklärung an die Liegenschaftseigentümerin erhielt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die Nebenverpflichtung, den Pfandgläubiger bei der Löschung des Pfandrechtes vor jedem Schaden zu bewahren. (T5)

1 Ob 152/02pOGH29.04.2003

Beisatz: Überdies beansprucht jeder den anderen Teil in Verfolgung seiner eigenen Interessen, sodass ihm auch erhöhte Sorgfaltspflichten zumutbar sind. (T6); Veröff: SZ 2003/49

1 Ob 124/05zOGH24.06.2005

nur T1

2 Ob 38/17bOGH24.10.2017

Veröff: SZ 2017/117

9 Ob 2/18mOGH21.03.2018
5 Ob 103/19mOGH27.11.2019

nur T1; Beisatz: Ein sorgfältiger Vermieter wird in Wahrnehmung der Interessen seines Mieters eine bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt erkennbare Verjährung geltend machen. (T7); Veröff: SZ 2019/108

Dokumentnummer

JJR_19780308_OGH0002_0010OB00520_7800000_001