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ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 6/1998

Heft 6 v. 15.3.1998

Erkenntnisse des VfGH

  1. EStG 1988 idF StRefG 1993 § 9 Abs 4: Aufhebung des Ausschlusses der Bildung steuerlicher Rückstellungen für Dienstjubiläumsgelder

Erkenntnisse des VwGH

  1. EStG 1988 § 1 Abs 1; KStG 1988 § 1 Abs 2; BAO §§ 81, 188: Die Vorschreibung von Einkommensteuer an eine Verlassenschaft für Sachverhalte in Zeiträumen nach dem Todestag des Erblassers entspricht nicht dem Gesetz.
  2. EStG 1972 § 2; KStG § 8: Zurechnung verdeckter Gewinnausschüttungen an eine an der ausschüttenden Gesellschaft (im Wege einer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft) mittelbar beteiligte Gesellschafterin
  3. EStG 1988 § 2; BAO § 24: Kriterien der Zurechnung von Einkünften. Verträge zwischen nahen Angehörigen. Aufteilung der Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft auf den Gebäudewert und den Wert von Grund und Boden
  4. EStG 1988 § 2; LiebhabereiVO § 1; UStG § 2: Eine nicht entfaltete Betätigung entzieht sich einer Untersuchung daraufhin, ob sie durch die Absicht zur Erzielung eines Gesamtgewinnes veranlaßt ist
  5. EStG 1972 (1988) § 4 Abs 3, § 25 Abs 1 Z 1; BAO § 184: Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis iSd § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1972 gehören auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet.
  6. EStG 1988 §§ 10, 24: Eine Betriebsübertragung ist zu bejahen, wenn ein sog lebender Betrieb veräußert wird und der Erwerber dadurch in die Lage versetzt wird,
  7. EStG 1988 § 16: Für die Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung muß der auf Vermietung des Objektes gerichtete Entschluß des StPfl klar und eindeutig nach außen hin in Erscheinung treten
  8. EStG 1988 §§ 16, 18, 20; MRK Art 6: Kein Werbungskostencharakter von Aufwendungen zur Wiederherstellung der physischen Leistungsfähigkeit
  9. EStG 1988 § 22 Abs 1 Z 1 lit a; GewStG § 1 Abs 1: Kriterien der künstlerischen Tätigkeit eines Musikers
  10. EStG 1972 § 23: Gewerblicher Grundstückshandel kann auch dann vorliegen, wenn eigenes, auch im Erbweg erworbenes Vermögen aufgeschlossen, parzelliert und parzellenweise verkauft,
  11. EStG 1988 § 33 Abs 4, § 106 idF AbgÄG 1989: Bei Erlassung einer über die Einkommensteuer 1991 absprechenden Berufungsentscheidung ist die Bestimmung des § 106 EStG 1988 in seiner Stammfassung anzuwenden
  12. EStG 1972 § 36; GewStG § 11 Abs 3; BAO § 167 Abs 2: Wird ein Betrieb nach erfolgtem Schuldnachlaß wegen seiner offenkundigen wirtschaftlichen Zerrüttung eingestellt, liegt kein Sanierungsvorgang vor
  13. EStG 1988 § 67 Abs 8 lit a, § 32 Z 1 lit a, § 37: Kapitalzahlungen zur Abfindung von Pensionsansprüchen sind als begünstigte Entschädigungen iSd § 32 EStG 1988 anzusehen.
  14. EStG 1972 § 99; BAO § 93 Abs 3, § 115: Bei Berechnung der Abzugssteuer nach § 99 EStG sind auch der Ersatz allfälliger Fahrtspesen und Verpflegungsmehraufwendungen einzubeziehen. Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug trifft den StPfl eine erhöhte Mitwirkungspflicht
  15. FLAG § 2 Abs 1 lit c: Eine mehrjährige berufliche Tätigkeit steht der Annahme entgegen, das Kind sei infolge seiner Behinderung dauernd außerstande gewesen, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
  16. UStG 1972 § 6 Z 11: Wird die Unterrichtstätigkeit in Räumlichkeiten des jeweiligen Auftraggebers durchgeführt, liegt keine Einrichtung iS dieser Gesetzesstelle vor
  17. DevG § 14 Abs 1, § 22; AVG § 68 Abs 2: Aus der Versagung der Zahlungsbewilligung erwächst kein subjektives Recht
  18. BewG § 4: Bewertungsrechtliche Behandlung eines mit Renditebrief eingeräumten Genußrechtes
  19. BAO § 207 Abs 2, § 209 Abs 3, § 224, § 238 Abs 1: Amtshandlungen nach § 238 Abs 2 BAO unterbrechen die Verjährung des in § 238 Abs 1 BAO genannten Rechtes gegenüber jedem, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt.
  20. BAO § 232: Für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages genügt es, daß die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes entstanden ist
  21. BAO § 232 Abs 1, § 260 Abs 2: Auf die Frage, ob über eine gem § 248 BAO eingebrachte Berufung gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch bereits entschieden ist, kommt es bei Erlassung eines Sicherstellungsauftrages nicht an
  22. BAO §§ 243, 250: Voraussetzung für die Beurteilung eines Schriftsatzes als Berufung iSd §§ 243 und 250 BAO ist, daß aus dem Anbringen zumindest andeutungsweise zu entnehmen ist, die Partei beabsichtige, eine beh Maßnahme zu bekämpfen
  23. MOG § 20: Feststellung des Importausgleichssatzes für Käse mit der Bezeichnung „Asiago“