EStG 1972 § 36; GewStG § 11 Abs 3; BAO § 167 Abs 2: Wird ein Betrieb nach erfolgtem Schuldnachlaß wegen seiner offenkundigen wirtschaftlichen Zerrüttung eingestellt, liegt kein Sanierungsvorgang vor
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 138 Heft 6 v. 15.3.1998