§ 33 Abs 4 EStG 1988
§ 106 idF AbgÄG 1989 EStG 1988
1. Für die Erlassung von Abgabenbescheiden ist jenes Gesetz maßgebend, innerhalb dessen zeitlichen Bedingungsbereiches der Sachverhalt gesetzt worden ist, der die Verwirklichung des Abgabentatbestandes bewirkt.