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EStG 1988 § 67 Abs 8 lit a, § 32 Z 1 lit a, § 37: Kapitalzahlungen zur Abfindung von Pensionsansprüchen sind als begünstigte Entschädigungen iSd § 32 EStG 1988 anzusehen.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 140 Heft 6 v. 15.3.1998

Die Initiative zum Abschluß der Abfindungsvereinbarung darf nicht vomPensionsberechtigten ausgegangen sein

§ 67 Abs 8 lit a EStG 1988

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