den Betrieb fortzuführen. Der Klientenstock eines Wirtschaftstreuhänders stellt idR die wesentliche Grundlage seines Betriebes dar. Die Verpachtung eines Betriebes stellt für sich allein idR noch nicht eine Betriebsaufgabe dar
§ 10 EStG 1988
den Betrieb fortzuführen. Der Klientenstock eines Wirtschaftstreuhänders stellt idR die wesentliche Grundlage seines Betriebes dar. Die Verpachtung eines Betriebes stellt für sich allein idR noch nicht eine Betriebsaufgabe dar
§ 10 EStG 1988