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EStG 1972 (1988) § 4 Abs 3, § 25 Abs 1 Z 1; BAO § 184: Zu den Vorteilen aus einem Dienstverhältnis iSd § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1972 gehören auch solche, die sich ein Arbeitnehmer ohne Willensübereinstimmung mit dem Arbeitgeber aneignet.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 129 Heft 6 v. 15.3.1998

Die aus dem Titel von Schadenersatzansprüchen später geleisteten Zahlungen sind nach Maßgabe des § 16 Abs 2 EStG als Werbungskosten zu berücksichtigen. Die Beh hat im Einzelfall zu begründen, warum sie bei der Schätzung die Grundsätze des § 4 Abs 3 EStG heranzieht

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