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EStG 1988 § 2; LiebhabereiVO § 1; UStG § 2: Eine nicht entfaltete Betätigung entzieht sich einer Untersuchung daraufhin, ob sie durch die Absicht zur Erzielung eines Gesamtgewinnes veranlaßt ist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 127 Heft 6 v. 15.3.1998

§ 2 EStG 1988

§ 1 LiebhabereiVO

§ 2 UStG

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