EStG 1988 § 2; LiebhabereiVO § 1; UStG § 2: Eine nicht entfaltete Betätigung entzieht sich einer Untersuchung daraufhin, ob sie durch die Absicht zur Erzielung eines Gesamtgewinnes veranlaßt ist
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 127 Heft 6 v. 15.3.1998