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BewG § 4: Bewertungsrechtliche Behandlung eines mit Renditebrief eingeräumten Genußrechtes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 147 Heft 6 v. 15.3.1998

§ 4 BewG

Erwirbt der Zeichner eines „Renditebriefes“ das darin eingeräumte Genussrecht (§ 174 AktG), ohne dass dieser Erwerb von einer (aufschiebenden) Bedingung abhängig gemacht wird, so steht § 4 BewG 1955 der Erfassung dieser Rechte als Besitzposten beim Genussberechtigten nicht entgegen.

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