§ 232 Abs 1 BAO
§ 260 Abs 2 BAO
1. Voraussetzung für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages ist, dass eine Abgabenschuld dem Grunde nach entstanden ist und eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgabe besteht.
§ 232 Abs 1 BAO
§ 260 Abs 2 BAO
1. Voraussetzung für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages ist, dass eine Abgabenschuld dem Grunde nach entstanden ist und eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgabe besteht.