vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO §§ 243, 250: Voraussetzung für die Beurteilung eines Schriftsatzes als Berufung iSd §§ 243 und 250 BAO ist, daß aus dem Anbringen zumindest andeutungsweise zu entnehmen ist, die Partei beabsichtige, eine beh Maßnahme zu bekämpfen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1998, 151 Heft 6 v. 15.3.1998

§ 243 BAO

§ 250 BAO

1. Voraussetzung für die Beurteilung eines Schriftsatzes als Berufung iSd § 243 und § 250 BAO ist, dass aus dem Anbringen zumindest andeutungsweise zu entnehmen ist, die Partei beabsichtige, eine beh Maßnahme zu bekämpfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!