§ 243 BAO
§ 250 BAO
1. Voraussetzung für die Beurteilung eines Schriftsatzes als Berufung iSd § 243 und § 250 BAO ist, dass aus dem Anbringen zumindest andeutungsweise zu entnehmen ist, die Partei beabsichtige, eine beh Maßnahme zu bekämpfen.
§ 243 BAO
§ 250 BAO
1. Voraussetzung für die Beurteilung eines Schriftsatzes als Berufung iSd § 243 und § 250 BAO ist, dass aus dem Anbringen zumindest andeutungsweise zu entnehmen ist, die Partei beabsichtige, eine beh Maßnahme zu bekämpfen.